Autor: Andrea Delp | verfasst am 2008-12-10 | 1321 mal gelesen
Von den Begriffen Altersteilzeit und Frührente haben fast alle schon einmal etwas gehört. Dabei wissen viele Arbeitnehmer allerdings nicht genau, worum es sich hierbei eigentlich handelt. Wer die fünzig überschritten hat und auf das Rentenalter zugeht, sollte sich jedoch mit den Begriffen und den Konsequenzen beschäftigen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass am Ende noch genügend Geld im Portemonnaie bleibt, um den Lebensunterhalt finanzieren zu können. Auch die Regelungen für die Altersrente und die Voraussetzungen für die Altersrente sollte man berücksichtigen und näher in Erfahrung bringen.
Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Altersrente in den Ruhestand gehen will, der hat mehrere Möglichkeiten. Die Altersteilzeit ist eine dieser Möglichkeiten. Bei der Altersteilzeit werden die verbleibenden Jahre, die noch zu arbeiten wären, einfach durch zwei geteilt. Während der ersten Hälfte der Zeit wird ganz normal weitergearbeitet; während der zweiten Hälfte der Altersteilzeit wird der Arbeitnehmer freigestellt und geht nicht mehr zur Arbeit. Der Arbeitgeber zahlt aber während der gesamten Laufzeit der Altersteilzeit ein Gehalt aus. Dieses Gehalt muss mindestens die Hälfte des bisherigen Gehaltes zuzüglich einem Aufstockungsbetrag von derzeit 20% betragen. Zusätzlich gibt es Untergrenzen für die Zahlungen. Eine tief gehende Auseinandersetzung mit den Regeln muss unbedingt erfolgen, um die finanziellen Konsequenzen der Altersteilzeit einschätzen zu können.
Die Frührente ist oft mit einer Altersteilzeit verbunden. Dabei geht ein älterer Arbeitnehmer früher in den Ruhestand und erhält Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, als es eigentlich üblich wäre. Diese Frührente ist allerdings auch mit empfindlichen finanziellen Einbussen verbunden – eine vorherige Berechnung der Einbussen ist in jedem Falle zu empfehlen.
Eine weitere Alternative zur Altersteilzeit und zur Frührente ist die so genannte Teilrente. Bei der Teilrente verzichtet ein Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil der zustehenden Altersrente. Im Gegenzug darf dieser Arbeitnehmer dann aber ohne Abzüge von der Rente etwas hinzu verdienen und zwar deutlich mehr, als es während der Frührente und der regulären Altersrente der Fall ist. Die Hinzuverdienstgrenze ist bei dieser Regelung abhängig davon, wie viel bisher verdient wurde und muss im Einzelfall erst berechnet werden.
Wer sich im Vorfeld gut informiert, kann bei der Auswahl der Möglichkeiten sicherlich die passende Variante finden. Wichtig ist eine genaue Berechnung im Vorfeld. Die Alternativen sollten gut abgewogen werden, um zu grosse Verluste beim Einkommen zu vermeiden. So macht die Altersteilzeit, die Teilrente oder die Frührente dann auch Spass und es ist genug Geld in der Kasse, um lang gehegten Wünschen nachzukommen.