Autor: fosforito | verfasst am 2008-07-23 | 155 mal gelesen
Immer wieder ist das Thema Datenschutz in den Medien präsent und es wird viel diskutiert. Immer wieder stehen Fälle von Missbrauch in den Zeitungen. Ein nachlässiger Umgang mit privaten Daten erzürnt die meisten Menschen. Das Bild des "gläsernen Menschen" dient als abschreckendes Beispiel. Der Datenschutz, auch betrieblicher Datenschutz erfüllt seinen Sinn darin, jedem Menschen selbst die Entscheidung zu überlassen, über den Umgang mit seinen persönlichen Daten selbst entscheiden zu können.
So ist es für jeden Betrieb vorgeschrieben, mit persönlichen Daten äußerst sorgsam umzugehen um in Sinne des Gesetzes zu handeln.
Jeder Datenschutzbeauftragte sollte also das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sorgsam pflegen und einhalten. Ganz einfach ist das nicht, denn viel Erfahrung und eine gute Ausbildung sind für einen Datenschutzbeauftragten sehr wichtig. Ein Datenschutzbeauftragter muss gewährleisten können, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen. Da kann sich für ein Unternehmen zum Beispiel eine Datenschutzberatung lohnen. Hierfür gibt es verschiedene Anbieter, die viele verschiedene Leistungen anbieten und so zum Beispiel auch den Datenschutzaudit. Was ist mit Datenschutzaudit gemeint? "Audit" kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt "Anhörung". Im heutigen Sinn meint das Wort Untersuchungsverfahren, die bestimmte Prozesse in Bezug auf deren korrekte Ausführung bewerten. In der Regel geschieht dies durch einen professionellen Auditor. Bezüglich des Datenschutzes gibt es professionell geschultes Personal wie etwa ein externer Datenschutzbeauftragter. Man kann auf verschiedene Weise argumentieren, wenn man das gerne möchte, für den Datenschutz jemand von außerhalb holt.
Möchte man in seinem Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten haben, darf man seine Ausbildung nicht vergessen. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist sehr schnell verfügbar und hat natürlich jede Menge Erfahrung, so dass auch ganz spezielle Fragestellungen für ihn kein Problem sind.
Erfahrung ist auf dem Gebiet des Datenschutzes eine absolut notwendige Eigenschaft und manch ein Neuling auf dem Gebiet kann für den Betrieb eine Belastung werden. Der Grund ist meistens, wenn der Beauftragte einfach noch zu wenig Erfahrung in Sachen Datenschutz hat. So kann ein externer Datenschutzbeauftragter sich durchaus für ein Unternehmen rechnen. Diese Dinge sollte sich jedes Unternehmen gut überlegen und erst dann eine Entscheidung treffen.