Autor: Henok Haile | verfasst am 2008-05-19 | 405 mal gelesen
Beim Autokauf müssen verschiedene Aspekte beachtet werden Zur Überprüfung des Fahrzeuges gibt es zwei Möglichkeiten: Der Käufer prüft das Fahrzeug selbst, oder lässt ein Gutachten anfertigen. Bei einer Probefahrt sollte auf folgendes geachtet werden: Abgasentwicklung: Blaue Wolken aus dem Auspuff deuten auf einen verschlissenen Motor hin. Getriebe/Kupplung: Das Getriebe muss sich geräuschlos schalten lassen, die Kupplung darf auf keinen Fall durchrutschen. Lenkung: Der Wagen sollte nicht nach links oder rechts ziehen - auch nicht während eines Bremsvorgangs. Die Lenkung darf kein Spiel haben und das Lenkrad während der Fahrt nicht vibrieren. Bremsen: Testen Sie die Bremswirkung auf einem Parkplatz oder einer übersichtlichen, verkehrsarmen Straße. Nach spätestens dem halben Pedalweg sollten die Bremsen gleichmäßig ansprechen; das Auto muss während des Bremsvorgangs die Spur halten. Außer der eingehenden Prüfung des Fahrzeugs, der Klärung der Zahlungsweise und der Fahrzeugübergabe ist die rechtliche Übertragung des Fahrzeugs einer der wichtigsten Punkte. Bei der rechtlichen Übertragung des Fahrzeugs ist zu beachten, dass die allgemeinen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Darum empfiehlt es sich, einen zuverlässigen und juristisch einwandfreien Kfz- Kaufvertrag zu verwenden. Unfallschäden darf der Verkäufer auf keinen Fall verschweigen. Auf Nachfrage muss er auch auf andere ihm bekannte Schäden hinweisen. Der Käufer sollte immer konkret nach einzelnen Sachverhalten fragen und zwar so oft wie nötig. Der Wahrheit entsprechen müssen Angaben wie Baujahr, Kilometerleistung oder ”TÜV neu”. Bezeichnungen wie ”neuwertig”, ”einwandfrei” gelten dagegen als unverbindliche Aussagen. Es ist unumgänglich einen schriftlichen Kfz- Kaufvertrag abzuschließen. Darin sollte neben den wesentlichen Angaben zum Fahrzeug auch alle wichtigen Daten über Käufer und Verkäufer enthalten sein. Auch mündlich gegebene Aussagen sind rechtsverbindlich. Trotzdem sollten sie unbedingt mit in den Vertrag aufgenommen werden. Besonders Zusagen wie ”Defekt wird noch repariert” sollten schriftlich festgehalten werden. Beim Kauf von einer Privatperson sollten ein neutralen Vertragsvordruck genutzt werden .Ein Händler wird im Vertragsvordruck seine Geschäftsbedingungen aufführen. Der Käufer sollte alles genau durchlesen und lassen sich alle Unklarheiten erläutern lassen.