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Durch Arbeitsschutz Unfälle verhindern


Autor: H. Hermann Rotert GmbH & Co. KG | verfasst am 2007-12-13 | 88 mal gelesen

Um Leben und Gesundheit sowie die Arbeitskraft der Arbeitnehmer zu schützen und zu erhalten, besteht der allgemeine Arbeitsschutz. Effektiver Arbeitsschutz zählt heute zu den wichtigsten Aspekten eines Betriebes. Bei den Beschäftigten wird sowohl Leistungsfähigkeit als auch die Leistungsbereitschaft durch eine durch den Arbeitsschutz hohe Arbeitsqualität gefördert und gestärkt. Durch gut integrierten Arbeitsschutz lässt sich auch die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität erheblich verbessern. Aus diesem Grunde sollte er in den alltäglichen unternehmerischen Entscheidungen nicht als Zusatzaufwand betrachtet werden, sondern in sie eingebunden sein.

Die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb müssen genau unter die Lupe genommen werden, um das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren. Hierbei ist es unabdinglich, dass gesundheitsgerechtes, sicheres und belastungsfreies Arbeiten in der Arbeitsstätte ermöglicht wird. Ihre Aufgaben sollen Mitarbeiter motiviert und produktiv erfüllen können. Die Arbeitsaufgaben müssen klar formuliert sein und den Kompetenzen der Beschäftigten entsprechen. Sicherheitstechnisch einwandfrei müssen dabei auch alle Arbeitsmittel sein. Zur technischen Überwachung gehört auch die Überprüfung der Arbeitsmittel nach der Inbetriebnahme, Änderung oder Instandsetzung in regelmäßigen Zeitabständen. Erste Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen müssen in die Arbeitsorganisation integriert sein, damit in Notfällen ausreichende vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können. Kann der Betrieb seinen Mitarbeitern den völligen Ausschluss von Unfall- und Gesundheitsgefahren garantieren, müssen für jeden Mitarbeiter persönliche Schutzausrüstungen bereit stehen. Hierzu zählen Schutz gegen Absturz, Schutz gegen Wettereinflüsse, Schutzanzüge, Kopf-, Gehör-, Augen- und Atemschutz sowie Fuß-, Hand-, und Beinschutz. Die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen müssen dabei allen Mitarbeitern angeboten werden.

In Deutschland wird die Arbeitssicherheit von den Ämtern für Arbeitsschutz, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern überwacht. Als verbindlich geltendes Recht sind hierbei die Unfallverhütungsvorschriften, herausgegeben von den Berufsgenossenschaften, zu beachten. Sie sind auch diejenigen, die die Unternehmen in allen Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes beraten. Denn Unfälle können nur verhindert werden, wenn Arbeitsschutz gut umgesetzt und garantiert wird, zum Wohle sowohl des Arbeitnehmers als auch des Unternehmens.