Autor: Anja Steinsieker | verfasst am 2007-02-22 | 1030 mal gelesen
Finanzierung der Bewerbungsaktivitäten bzw.
Erstattung der Bewerbungskosten
Eine anspruchsvolle Print Bewerbung kann den Bewerber bis
zu 15,- Euro kosten. Um die Bewerbungsaktivitäten zu finanzieren gibt es mehrere Möglichkeiten.
Möglichkeit I. SGB II (Sozialgesetzbuch)
Wer unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder bereits arbeitslos ist, kann sich an die Bundesagentur für
Arbeit wenden.
Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen 260,- Euro pro Jahr für Ihre Aufwendungen. Ganz wichtig erst den Antrag bei der
Bundesagentur für Arbeit stellen und dann die Materialien
kaufen.
Die Übernahme der Kosten ist jedoch eine haushaltsabhängige Kann-Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht. Im Durchschnitt geht die Arbeitsagentur von ca. 5 Euro pro Bewerbung aus. Weitgehend unbekannt ist, dass die Bewerbungsunterlagen auch über die Arbeitsagentur verschickt werden können. Die vorbereiteten Unterlagen können in der Arbeitsagentur abgegeben werden und diese verschickt sie auf Kosten der Agentur. Damit entstehen dem Bewerber um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle erst gar keine Auslagen für das Porto.
Möglichkeit II. ESTG (Einkommensteuergesetz)
Bei Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten gemäß § 9 und
§ 19 ESTG geltend machen.
Möglichkeit III. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Fahrtkosten beim Bewerbungsgespräch
Bewerber, die nacheinander mehrere Bewerbungsgespräche in unterschiedlichen Städten führen, entstehen Kosten für An- und Abreise, Kost und Logis. Diese lassen sich bei den Unternehmen gelten machen.
Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung.
Bewerber mit eigenem Auto können eine Pauschale von 22 Cent pro gefahrenem Kilometer in Anspruch nehmen. Dabei zählen sowohl Hin- als auch Rückfahrt. Wer also 200 Kilometer zum Gespräch fährt, kann insgesamt 400 Kilometer gelten machen. Bei Anreise mit der Bahn werden in der Regel nur Tickets der II. Klasse erstattet.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch die Übernahme der Kosten ablehnen.
Dies muss er vor der Einladung dem Bewerber mitteilen.