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Kenntnis des Frachtrechts ist unerlässlich bei Gütertransporten


Autor: Martina Krüger | verfasst am 2010-08-31 | 50 mal gelesen

Gütertransporte sind die Grundlage für erfolgreiche Handelsbeziehungen eines jeden Landes. Natürlich müssen hierbei nicht nur die Straßenverkehrsregeln eingehalten werden wie bei jedem normalen Personenwagen, sondern spezielle Transportvorschriften, die hierzulande und international im Frachtrecht verankert sind. Denn sobald ein vollbeladener LKW auf den Straßen unterwegs ist, kann eine große Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entstehen, sollte die Ladung nicht richtig gesichert sein. Auch für den Transport per Eisenbahn oder Luftverkehr schreibt das Logistikrecht spezielle Regelungen vor, die eingehalten werden müssen. Natürlich bewegen sich die Gütertransporte nicht nur innerhalb der jeweiligen nationalen Grenzen. Daher gibt es mittlerweile einige internationale Bestimmungen, um den Frachtführern die Transportfahrten in anderen Ländern zu erleichtern. Auch das deutsche Transportrecht wurde inzwischen um einige Paragraphen erweitert, um diese neuen Regelungen aufzunehmen.
Ein Sonderfall bei den Gütertransporten sind die Gefahrguttransporte. Als gefährliche Güter werden alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, von denen beim Transport Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wichtige Gemeingüter oder das Leben von Menschen oder Tieren ausgehen. Alle derartigen Stoffe oder Gegenstände müssen mit einem Gefahrgut LKW transportiert werden, für den besondere Bestimmungen und Auflagen gelten. Er muss beispielsweise mit einer besonderen Kennzeichnung versehen sein, der Gefahrentafel. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Art von Gefahr von der Ladung ausgeht und ob sie gefährlich mit Wasser reagiert. Bei einem möglichen Unfall ist es für die Einsatzkräfte essentiell, über solche Fakten informiert zu sein. Auch der Frachtführer eines Gefahrguttransportes muss eine spezielle Schulung durchlaufen, die ihn auf den Ernstfall vorbereitet.
Damit es überhaupt zu einer Transportfahrt kommen kann, ist ein Logistikvertrag zwischen Absender und Frachtführer nötig. Ein Frachtbrief dagegen wird nur noch auf Wunsch des Letzteren hin ausgestellt. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und verpflichtet den Frachtführer, das ihm anvertraute Gut zu seinem Bestimmungsort zu transportieren. Bei unvorhersehbaren Ereignissen hat er sofort den Absender zu informieren und nach dessen Weisung weiter zu handeln.